Ratgeber · Stand 10.10.2026
Leere Halbtage vermieten: Raum in der eigenen Ordination anbieten
Steht ein Behandlungsraum an einzelnen Halbtagen leer, können Sie ihn einer Kollegin oder einem Kollegen zur Mitbenutzung überlassen. Dafür brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Vermieterin, einen Preis mit klarem Leistungsumfang, getrennte Patientendaten und eine kurze schriftliche Vereinbarung. Die reine Raummiete bleibt ohne Umsatzsteuer; bei Geräten, Empfang und Assistenz ist das nicht sicher.
Was ein leerer Halbtag wert ist
Die Inserate auf OrdiRaum nennen für einen festen Halbtag pro Woche diese Preise, jeweils im Monat (Stand 10.10.2026):
| Art des Raums | Preis im Monat |
|---|---|
| Ordinationsraum mit medizinischer Ausstattung | 450 bis 750 € |
| Ordinationsraum mit vollem Service | 1.100 € |
| Raum ohne Personal, meist für Therapeut:innen | 100 bis 230 € |
Zwei feste Halbtage pro Woche bringen also das Doppelte im Monat. Welches Verrechnungsmodell dahinter stehen kann, zeigt der Ratgeber Einmietung in eine Ordination: Fixmiete, Umsatzanteil oder Mischmodell. Für Anbieter:innen ist die Fixmiete die einfachste Form: ein Betrag im Monat, keine Umsatzabrechnung mit der Kollegin.
Vorher klären
Mietvertrag
Erlaubt Ihr Mietvertrag Untervermietung oder Mitbenutzung? Wenn nicht, holen Sie die Zustimmung Ihrer Vermieterin schriftlich ein, bevor Sie inserieren. Bei Eigentum: Hausordnung und Widmung prüfen.
Versicherung
Die Kollegin braucht eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Fragen Sie Ihre Versicherung, ob Betriebshaftpflicht und Inventarversicherung die Mitbenutzung durch eine zweite Ärztin abdecken.
Ärztekammer
Die Kollegin meldet die Ordinationsstätte bei der Ärztekammer. Haben Sie einen Kassenvertrag, fragen Sie vorher bei der Kammer, was die Mitbenutzung für Ihre Ordination bedeutet.
Preis und Leistungen festlegen
Suchende vergleichen zuerst den Preis und dann, was dafür enthalten ist. Legen Sie beides fest, bevor Sie inserieren:
- Raum: Welcher Raum, welche Halbtage, Wartezimmer und WC mitbenutzt.
- Reinigung: enthalten oder übernimmt die Kollegin ihren Halbtag selbst.
- Geräte und Verbrauchsmaterial: was mitbenutzt werden darf, was die Kollegin selbst mitbringt.
- Empfang, Telefon, Terminvergabe: übernimmt Ihr Team, oder arbeitet die Kollegin mit eigener Terminbuchung.
- Ordinationssoftware: eigener Zugang oder eigene Software der Kollegin.
- Betriebskosten, Strom, Internet: im Preis enthalten oder anteilig weiterverrechnet.
Schreiben Sie dazu, ob der Preis mit oder ohne Umsatzsteuer gilt. Warum das bei Ordinationen nicht selbstverständlich ist, steht im nächsten Abschnitt.
Umsatzsteuer auf die Einnahmen
Ärztliche Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Überlassung von Räumen an eine Kollegin gehört nicht zu dieser Befreiung, sie ist ein eigener Umsatz und wird nach den allgemeinen Regeln beurteilt (Rechtsstand Oktober 2026):
| Was Sie überlassen | Umsatzsteuer |
|---|---|
| Raum, Wartezimmer, WC (reine Raummiete) | Keine. Die Vermietung von Grundstücken ist befreit. Freiwillig mit Umsatzsteuer verrechnen dürfen Sie nur, wenn die Mieterin die Räume fast ausschließlich für Umsätze mit Vorsteuerabzug nutzt. Bei einer Ärztin ist das nicht der Fall. |
| Medizinische Geräte und Einrichtung, die zur Betriebsanlage gehören | Nicht von der Befreiung umfasst, also grundsätzlich 20 Prozent. |
| Empfang, Terminvergabe, Assistenz | Leistungen gegen Entgelt, grundsätzlich 20 Prozent. |
| Paket aus Raum und Leistungen, bei dem die Leistungen überwiegen | Das Ganze kann als eine steuerpflichtige Leistung gelten, dann 20 Prozent auf den Gesamtbetrag. |
Für den steuerpflichtigen Teil gibt es eine Erleichterung: Bleiben Ihre steuerpflichtigen Umsätze unter 55.000 Euro im Jahr, gelten Sie als Kleinunternehmerin und verrechnen keine Umsatzsteuer. Ihre Honorare aus Heilbehandlungen zählen bei dieser Grenze nicht mit. Dafür bekommen Sie auch keine Vorsteuer zurück. Wer die Grenze überschreitet oder freiwillig verzichtet, verrechnet 20 Prozent und reicht Umsatzsteuervoranmeldungen ein. Die Kollegin kann diese Umsatzsteuer nicht abziehen, für sie ist sie ein Kostenfaktor.
Daraus folgt für die Gestaltung: Wer nur den Raum überlässt und Geräte oder Personal getrennt und klein hält, bleibt meist ganz ohne Umsatzsteuer. Wer ein volles Paket anbietet, sollte den Preis von Anfang an als „exkl. USt“ kalkulieren. Lassen Sie Ihre Steuerberatung vor dem ersten Inserat prüfen, wie Ihr Fall einzuordnen ist, und ob die Einnahmen bei Ihnen als Einnahmen der Ordination oder als Einkünfte aus Vermietung gelten.
Für jede Zahlung stellen Sie eine Rechnung aus, weil die Kollegin Unternehmerin ist: mit fortlaufender Nummer, Datum, Leistungszeitraum und, wenn keine Umsatzsteuer anfällt, einem Hinweis auf die Befreiung.
Patientendaten und Software
- Jede Ärztin führt ihre eigene Patientenkartei. Eine gemeinsame Kartei gibt es nur in einer Ordinationsgemeinschaft oder Gruppenpraxis mit entsprechendem Vertrag.
- In der Ordinationssoftware bekommt die Kollegin einen eigenen Zugang oder einen eigenen Mandanten. Ihr Team sieht ihre Patient:innen nicht, sie sieht Ihre nicht.
- Übernimmt Ihr Empfang Termine, Telefon oder Post für die Kollegin, verarbeitet Ihr Team Daten ihrer Patient:innen. Dafür braucht es eine schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Befunde, Rezepte und Überweisungen laufen über die Kennungen der behandelnden Ärztin, nicht über Ihre.
Was in die Vereinbarung gehört
Eine Seite reicht, wenn sie diese Punkte enthält:
- Raum, mitbenutzte Flächen, feste Halbtage mit Uhrzeiten.
- Beginn, Dauer, Kündigungsfrist, Mindestdauer.
- Preis im Monat, enthaltene Leistungen, Angabe mit oder ohne Umsatzsteuer, Fälligkeit.
- Was bei Urlaub und Krankheit gilt: Wird der Halbtag weiter bezahlt, kann er nachgeholt werden?
- Schlüssel, Alarmanlage, Öffnen und Schließen, Hausregeln.
- Haftung und Versicherung, Umgang mit Geräten, wer Schäden trägt.
- Patientendaten, Softwarezugang, Auftragsverarbeitung.
- Zustimmung der Vermieterin als Beilage.
Das Inserat auf OrdiRaum
Inserieren ist kostenlos, ohne Provision und ohne Abo. Sie legen im Wochenplan fest, welche Halbtage frei sind, und beschreiben Ausstattung und Leistungen. Ein Inserat wird häufiger angefragt, wenn es diese Angaben enthält:
- Preis im Monat je festem Halbtag, mit oder ohne Umsatzsteuer.
- Welche Fachrichtungen in den Raum passen und welche nicht.
- Fotos vom Raum, vom Wartezimmer und vom Eingang.
- Was enthalten ist, in einem Satz: etwa „Reinigung und Geräte enthalten, Empfang nicht“.
- Ab wann der Raum frei ist.
Anfragen kommen über das Postfach direkt zu Ihnen. Alles Weitere, vom Kennenlernen bis zur Vereinbarung, läuft zwischen Ihnen und der Kollegin.
Häufige Fragen
Darf ich Räume meiner Ordination an eine Kollegin vermieten?
In der Regel ja, wenn Ihr Mietvertrag die Untervermietung oder Mitbenutzung erlaubt oder Ihre Vermieterin schriftlich zustimmt. Die Kollegin meldet die Ordinationsstätte bei der Ärztekammer und braucht eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.
Muss ich auf die Miete Umsatzsteuer verrechnen?
Für die reine Raumüberlassung nicht: Sie ist von der Umsatzsteuer befreit, und eine Verrechnung mit Umsatzsteuer ist bei Ärzt:innen als Mieter:innen nicht möglich. Geräte, Empfang oder Assistenz sind nicht von dieser Befreiung umfasst. Ob dafür Umsatzsteuer anfällt, hängt vom Umfang und von der Kleinunternehmergrenze ab. Das sollte die Steuerberatung vor dem ersten Inserat prüfen.
Wie viel kann ich für einen Halbtag verlangen?
Die Inserate auf OrdiRaum nennen für einen festen Halbtag pro Woche 450 bis 750 Euro im Monat bei Ordinationsräumen mit medizinischer Ausstattung und 100 bis 230 Euro bei Räumen ohne Personal (Stand 10.10.2026). Der Preis hängt davon ab, was enthalten ist.
Was passiert mit den Patientendaten?
Jede Ärztin und jeder Arzt führt eine eigene Patientenkartei. Übernimmt Ihr Empfang Termine oder Telefon für die Kollegin, braucht es dafür eine schriftliche Vereinbarung zum Datenschutz, und in der Ordinationssoftware einen getrennten Zugang.
Quellen
- § 6 Umsatzsteuergesetz 1994, Absatz 1 Ziffer 16 (Vermietung von Grundstücken), Ziffer 19 (Heilbehandlungen) und Absatz 2 (Option zur Steuerpflicht), Rechtsinformationssystem des Bundes.
- Option zur Steuerpflicht bei Vermietung und Verpachtung, Bundesministerium für Finanzen.
- Kleinunternehmerregelung, Wirtschaftskammer Österreich.
- Einkommen- und Umsatzsteuer, Steuerbroschüre der Ärztekammer für Wien.
Von Mag. Clara Haffner, OrdiRaum. Die Preise stammen aus den Inseraten auf OrdiRaum vom 10.10.2026. Die Angaben zur Umsatzsteuer beruhen auf § 6 UStG und den Informationen des Finanzministeriums, Stand Oktober 2026. Die Seite ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung; den Steuerteil sollte Ihre Steuerberatung für Ihren Fall prüfen. Fragen an clara@ordi-life.at.