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Ratgeber · Stand 10.10.2026

Leere Halbtage vermieten: Raum in der eigenen Ordination anbieten

Steht ein Behandlungsraum an einzelnen Halbtagen leer, können Sie ihn einer Kollegin oder einem Kollegen zur Mitbenutzung überlassen. Dafür brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Vermieterin, einen Preis mit klarem Leistungsumfang, getrennte Patientendaten und eine kurze schriftliche Vereinbarung. Die reine Raummiete bleibt ohne Umsatzsteuer; bei Geräten, Empfang und Assistenz ist das nicht sicher.

Was ein leerer Halbtag wert ist

Die Inserate auf OrdiRaum nennen für einen festen Halbtag pro Woche diese Preise, jeweils im Monat (Stand 10.10.2026):

Art des RaumsPreis im Monat
Ordinationsraum mit medizinischer Ausstattung450 bis 750 €
Ordinationsraum mit vollem Service1.100 €
Raum ohne Personal, meist für Therapeut:innen100 bis 230 €

Zwei feste Halbtage pro Woche bringen also das Doppelte im Monat. Welches Verrechnungsmodell dahinter stehen kann, zeigt der Ratgeber Einmietung in eine Ordination: Fixmiete, Umsatzanteil oder Mischmodell. Für Anbieter:innen ist die Fixmiete die einfachste Form: ein Betrag im Monat, keine Umsatzabrechnung mit der Kollegin.

Vorher klären

Mietvertrag

Erlaubt Ihr Mietvertrag Untervermietung oder Mitbenutzung? Wenn nicht, holen Sie die Zustimmung Ihrer Vermieterin schriftlich ein, bevor Sie inserieren. Bei Eigentum: Hausordnung und Widmung prüfen.

Versicherung

Die Kollegin braucht eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Fragen Sie Ihre Versicherung, ob Betriebshaftpflicht und Inventarversicherung die Mitbenutzung durch eine zweite Ärztin abdecken.

Ärztekammer

Die Kollegin meldet die Ordinationsstätte bei der Ärztekammer. Haben Sie einen Kassenvertrag, fragen Sie vorher bei der Kammer, was die Mitbenutzung für Ihre Ordination bedeutet.

Preis und Leistungen festlegen

Suchende vergleichen zuerst den Preis und dann, was dafür enthalten ist. Legen Sie beides fest, bevor Sie inserieren:

Schreiben Sie dazu, ob der Preis mit oder ohne Umsatzsteuer gilt. Warum das bei Ordinationen nicht selbstverständlich ist, steht im nächsten Abschnitt.

Umsatzsteuer auf die Einnahmen

Ärztliche Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Überlassung von Räumen an eine Kollegin gehört nicht zu dieser Befreiung, sie ist ein eigener Umsatz und wird nach den allgemeinen Regeln beurteilt (Rechtsstand Oktober 2026):

Was Sie überlassenUmsatzsteuer
Raum, Wartezimmer, WC (reine Raummiete)Keine. Die Vermietung von Grundstücken ist befreit. Freiwillig mit Umsatzsteuer verrechnen dürfen Sie nur, wenn die Mieterin die Räume fast ausschließlich für Umsätze mit Vorsteuerabzug nutzt. Bei einer Ärztin ist das nicht der Fall.
Medizinische Geräte und Einrichtung, die zur Betriebsanlage gehörenNicht von der Befreiung umfasst, also grundsätzlich 20 Prozent.
Empfang, Terminvergabe, AssistenzLeistungen gegen Entgelt, grundsätzlich 20 Prozent.
Paket aus Raum und Leistungen, bei dem die Leistungen überwiegenDas Ganze kann als eine steuerpflichtige Leistung gelten, dann 20 Prozent auf den Gesamtbetrag.

Für den steuerpflichtigen Teil gibt es eine Erleichterung: Bleiben Ihre steuerpflichtigen Umsätze unter 55.000 Euro im Jahr, gelten Sie als Kleinunternehmerin und verrechnen keine Umsatzsteuer. Ihre Honorare aus Heilbehandlungen zählen bei dieser Grenze nicht mit. Dafür bekommen Sie auch keine Vorsteuer zurück. Wer die Grenze überschreitet oder freiwillig verzichtet, verrechnet 20 Prozent und reicht Umsatzsteuervoranmeldungen ein. Die Kollegin kann diese Umsatzsteuer nicht abziehen, für sie ist sie ein Kostenfaktor.

Daraus folgt für die Gestaltung: Wer nur den Raum überlässt und Geräte oder Personal getrennt und klein hält, bleibt meist ganz ohne Umsatzsteuer. Wer ein volles Paket anbietet, sollte den Preis von Anfang an als „exkl. USt“ kalkulieren. Lassen Sie Ihre Steuerberatung vor dem ersten Inserat prüfen, wie Ihr Fall einzuordnen ist, und ob die Einnahmen bei Ihnen als Einnahmen der Ordination oder als Einkünfte aus Vermietung gelten.

Für jede Zahlung stellen Sie eine Rechnung aus, weil die Kollegin Unternehmerin ist: mit fortlaufender Nummer, Datum, Leistungszeitraum und, wenn keine Umsatzsteuer anfällt, einem Hinweis auf die Befreiung.

Patientendaten und Software

Was in die Vereinbarung gehört

Eine Seite reicht, wenn sie diese Punkte enthält:

  1. Raum, mitbenutzte Flächen, feste Halbtage mit Uhrzeiten.
  2. Beginn, Dauer, Kündigungsfrist, Mindestdauer.
  3. Preis im Monat, enthaltene Leistungen, Angabe mit oder ohne Umsatzsteuer, Fälligkeit.
  4. Was bei Urlaub und Krankheit gilt: Wird der Halbtag weiter bezahlt, kann er nachgeholt werden?
  5. Schlüssel, Alarmanlage, Öffnen und Schließen, Hausregeln.
  6. Haftung und Versicherung, Umgang mit Geräten, wer Schäden trägt.
  7. Patientendaten, Softwarezugang, Auftragsverarbeitung.
  8. Zustimmung der Vermieterin als Beilage.

Das Inserat auf OrdiRaum

Inserieren ist kostenlos, ohne Provision und ohne Abo. Sie legen im Wochenplan fest, welche Halbtage frei sind, und beschreiben Ausstattung und Leistungen. Ein Inserat wird häufiger angefragt, wenn es diese Angaben enthält:

Anfragen kommen über das Postfach direkt zu Ihnen. Alles Weitere, vom Kennenlernen bis zur Vereinbarung, läuft zwischen Ihnen und der Kollegin.

Häufige Fragen

Darf ich Räume meiner Ordination an eine Kollegin vermieten?

In der Regel ja, wenn Ihr Mietvertrag die Untervermietung oder Mitbenutzung erlaubt oder Ihre Vermieterin schriftlich zustimmt. Die Kollegin meldet die Ordinationsstätte bei der Ärztekammer und braucht eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.

Muss ich auf die Miete Umsatzsteuer verrechnen?

Für die reine Raumüberlassung nicht: Sie ist von der Umsatzsteuer befreit, und eine Verrechnung mit Umsatzsteuer ist bei Ärzt:innen als Mieter:innen nicht möglich. Geräte, Empfang oder Assistenz sind nicht von dieser Befreiung umfasst. Ob dafür Umsatzsteuer anfällt, hängt vom Umfang und von der Kleinunternehmergrenze ab. Das sollte die Steuerberatung vor dem ersten Inserat prüfen.

Wie viel kann ich für einen Halbtag verlangen?

Die Inserate auf OrdiRaum nennen für einen festen Halbtag pro Woche 450 bis 750 Euro im Monat bei Ordinationsräumen mit medizinischer Ausstattung und 100 bis 230 Euro bei Räumen ohne Personal (Stand 10.10.2026). Der Preis hängt davon ab, was enthalten ist.

Was passiert mit den Patientendaten?

Jede Ärztin und jeder Arzt führt eine eigene Patientenkartei. Übernimmt Ihr Empfang Termine oder Telefon für die Kollegin, braucht es dafür eine schriftliche Vereinbarung zum Datenschutz, und in der Ordinationssoftware einen getrennten Zugang.

Quellen

Von Mag. Clara Haffner, OrdiRaum. Die Preise stammen aus den Inseraten auf OrdiRaum vom 10.10.2026. Die Angaben zur Umsatzsteuer beruhen auf § 6 UStG und den Informationen des Finanzministeriums, Stand Oktober 2026. Die Seite ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung; den Steuerteil sollte Ihre Steuerberatung für Ihren Fall prüfen. Fragen an clara@ordi-life.at.